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Richtlinien Schulwegentschädigung

Die Bildungskommission hat Richtlinien zur Schulwegentschädigung ausgearbeitet. Grundsätzlich liegt der Schulweg im Verantwortungsbereich der Eltern. Jedoch ist die Gemeinde aufgrund gesetzlicher Grundlagen verpflichtet, geeignete Massnahmen zu ergreifen, wenn der Schulweg für einzelne Lernende unzumutbar ist. Dies kann im Rahmen eines Schülertransportes oder einer angemessenen Entschädigung erfolgen.

Das entsprechende Gesuch ist jeweils bis am 31. Oktober an die Schulleitung zu stellen. Für das begonnene Schuljahr 2023/24 ist die Eingabefrist auf den 31. März 2024 festgesetzt worden.

Die Dokumente finden Sie hier:

Richtlinien Schulwegentschädigung.pdf [pdf, 1.3 MB]

Google Maps Ausschnitt Pfaffnau.pdf [pdf, 300 KB]

Google Maps Ausschnitt St. Urban.pdf [pdf, 309 KB]

Gesuch Schulwegentschädigung.docx [docx, 69 KB]