Kindergarten Pfaffnau Informationen
Zweijahreskindergarten Pfaffnau
Die Gemeinde Pfaffnau bietet am Schulstandort Pfaffnau den Zweijahreskindergarten an. Dieser wird altersgemischt geführt. Er eröffnet dem Kind einen neuen Lebens-, Spiel- und Erfahrungsraum. Im Kindergarten werden die Entwicklung und das Lernen des Kindes angeregt und gefördert. Dabei werden individuelle Voraussetzungen berücksichtigt.
Eintritt in den Kindergarten
Im November werden jene Familien schriftlich informiert, deren Kinder…
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- … vor dem 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden und im August obligatorisch eintreten.
- … im 1. oder 2. Semester des folgenden Schuljahres freiwillig eintreten können.
Obligatorium
Die Kinder haben das Recht, während zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Ein Jahr Kindergarten ist obligatorisch.
Alter
Kinder, die vor dem 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden, treten ab August des gleichen Jahres in den obligatorischen Kindergarten ein.
Anforderungen
Die Eltern können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern die Anforderungen erfüllt werden:
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- den zumutbaren Schulweg selbständig oder allenfalls in Begleitung gehen
- die Blockzeiten einhalten
- Alltagshandlungen ausführen können (z.B. sich anziehen)
Rückstellung
Die Eltern können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Eintritt in den Kindergarten zurückstellen.
Unterrichtsangebot und Unterrichtszeiten
Die Kinder besuchen den obligatorischen Kindergarten jeden Vormittag und an einem Nachmittag. Dies entspricht einer wöchentlichen Unterrichtszeit von 22 Lektionen.
Übertritt in die 1. Klasse der Primarschule
Der Eintritt in die 1. Klasse der Primarschule erfolgt nach dem obligatorischen Kindergartenjahr.
Verbindlichkeit
Der Unterricht ist beim Besuch des obligatorischen Kindergartens und bei einer Anmeldung zum freiwilligen Kindergartenjahr verpflichtend. Es gelten der Ferienplan und die Urlaubsregelung der Schule Pfaffnau-St Urban.
November 2025