Jokertage, Urlaubsgesuche
Urlaube und Jokertage werden in der Schulordnung geregelt. Schulordnung
Jokertage können über KLAPP von den Erziehungsberechtigten eingegeben werden (genaue Regelung in der Schulordnung). Für Urlaub steht folgendes Gesuch zur Verfügung:
Urlaubsgesuch_SuS.docx [docx, 67 KB]